Obleute für Verkehrserziehung
An allen Schulen bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz eine Lehrkraft als Obfrau oder Obmann für Verkehrserziehung.
Ihre Aufgaben sind
An allen Schulen bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz eine Lehrkraft als Obfrau oder Obmann für Verkehrserziehung.
Ihre Aufgaben sind
In regionalen Obleutetagungen und bei mehrtägigen Lehrerfortbildungsveranstaltungen des PL erhalten die beauftragten Lehrerinnen und Lehrer Informationen und Anregungen.