Allgemeine Informationen » Radfahrausbildung
Die rechtliche Grundlage zur Radfahrausbildung ist die
Verwaltungsvorschrift Verkehrserziehung in den Schulen
vom 9. August 1999 (hier vor allem die Punkte 3.3 und 3.4).
Vorschriften und Hinweise finden Sie auch im Rundschreiben
"Die Radfahrausbildung in den Jugendverkehrsschulen und im Realverkehr"
(Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 9. August 1999)
Eine wichtige Klärung der Schulwanderrichtlinien in Bezug auf Radwanderungen finden Sie in einer
Ergänzung zu den Richtlinien für Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge.
Auch nach der Grundschule muss die Radfahrausbildung fortgesetzt werden:
In der Sekundarstufe I soll die Verkehrserziehung Schülerinnen und Schüler befähigen, sich als Fußgänger, Inline Skater, Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln und besonders als Radfahrer verkehrsgerecht und verantwortungsbewusst zu verhalten.
(Siehe VV Verkehrserziehung in den Schulen. Punkt 4.2)

Im dritten und vierten Schuljahr sind mindestens 28 Unterrichtsstunden für die Verkehrserziehung zu verwenden.
Schwerpunkt im dritten und vierten Schuljahr ist das Verhalten als Radfahrer. Arbeitsgrundlagen sind der jeweils gültige Lehrplan für die Grundschule, die Broschüre der Deutschen Verkehrswacht e.V. "Radfahrausbildung" und die Handreichung "Radfahrausbildung im dritten und vierten Schuljahr“ (wird zur Zeit überarbeitet).
Die Radfahrausbildung in den Jugendverkehrsschulen soll im 2. Halbjahr des dritten Schuljahres mit der ersten und zweiten Übungseinheit beginnen. Im 1. Halbjahr des vierten Schuljahres folgen die dritte und die vierte Übungseinheit sowie die theoretische und praktische Lernkontrolle. Eine Abweichung von dieser verbindlichen Organisationsform aus zwingenden Gründen bedarf der Zustimmung der Schulbehörde nach Anhörung der zuständigen Fachberaterin oder des zuständigen Fachberaters.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsdichte zulassen, können nach der dritten Übungseinheit Teile des Ausbildungsprogramms im Realverkehr durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass eine zusätzliche Aufsicht (ein Elternteil, ein Großelternteil, freiwillige Helfer), die in geeigneter Form in die Aufgabe eingewiesen worden ist, zur Verfügung steht und das Üben im Realverkehr von der Gesamtkonferenz nach Anhörung der Verkehrserzieherin oder des Verkehrserziehers der Polizei im Benehmen mit dem Schulelternbeirat beschlossen worden ist.
Neue Informationen und Materialien zur Radfahrausbildung finden Sie zum Download an folgenden Stellen:
Das gehört zu einem sicheren Fahrrad
Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV)
Toter Winkel. Gefahr erkannt - Gefahr gebannt
Vorsicht Toter Winkel (Plakat zum Aushang)
Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV)
Profis fahren mit Helm
Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV)
Stichpunkte zum Verkehrsrecht für Radfahrer
Forum Verkehrssicherheit Rheinland-Pfalz
Im dicksten Verkehrsgewühl mit nur einem Meter Fahrspur auskommen, mit einer Hand am Lenker sicher abbiegen oder vor unerwarteten Hindernissen sicher anhalten. Dies und vieles mehr können Kinder beim ADAC-Deutsche-Post-Fahrradturnier trainieren und testen. Die Aufgaben sind den besonderen Anforderungen des Straßenverkehrs an Radfahrer angepasst und in Form eines mehr als 200 Meter langen Parcours mit acht Stationen aufgebaut. Zu Beginn werden die Räder der Teilnehmer geprüft, ob sie auch vorschriftsmäßig ausgerüstet sind und sicher funktionieren.
Im Rahmen eines Schulfestes am 11. Juni 2005 nahmen so auch viele Schülerinnen und Schüler der Grundschule Koblenz-Neukarthause am ADAC–Fahrradturnier teil, das von der Koblenzer Fachberaterin Anja Thomaschewski organisiert wurde.
Nach einem professionellen Fahrradcheck durch die örtlichen Verkehrserzieher der Polizei, Herr Berg und Herr Schäfer, stellten zunächst die Teilnehmer des dritten Schuljahres ihr fahrradtechnisches Geschick unter Beweis (oder in Frage...).
Fest im Sattel saßen anschließend alle Kinder aus den vierten Klassen, die mittels des gerade erst erworbenen Fahrradführerscheines nahezu problemlos die acht schwierigen Stationen des Parcours durchfuhren.
Fazit: Neben dem Spaß am Geschicklichkeitsfahren spiegelt das Turnier in hervorragender Weise wider, welche Gefahren bei der Beherrschung des Rades im Realverkehr lauern können - Gefahren, denen Kinder dort unweigerlich ausgesetzt, die zu bewältigen, sie aber oftmals (noch) nicht in der Lage sind.
An den Fahrradturnieren haben seit 1970 mehr als fünf Millionen Kinder im Alter von 8 - 15 Jahren teilgenommen. Über Orts- und Regionalturniere qualifizieren sich die jeweiligen Sieger für das abschließende Finale, bei dem ADAC und Deutsche Post alljährlich die Bundessieger ermitteln. Auch in diesem Jahr stellt der ADAC Schulen Vereinen und anderen Veranstaltern wieder kostenlos Material für den Kurs zur Verfügung.
Freitag, 19. März 2010