Verteilung der Unterrichtsstunden
In den einzelnen Klassen der Grundschule ist im Fach Verkehrsserziehung in den vier Schuljahren die Zahl der Unterrichtsstunden vorgeschrieben. Es sind mindestens zu halten:
1. Schuljahr 20 Unterrichtsstunden
2. Schuljahr 6 Unterrichtsstunden
3. Schuljahr 14 Unterrichtsstunden
4. Schuljahr 14 Unterrichtsstunden
Es hat sich bewährt, diese Stunden vorne im Klassenbuch auf den freien Seiten zusätzlich zu dokumentieren. Die Übungseinheiten in der Jugendverkehrsschule werden im 3./4. Schuljahr auf die Stundenzahl angerechnet.
Darüber hinaus gibt es folgende Empfehlung: