Die Mofaausbildung
Wer Mofa fährt, braucht zwar keinen Führerschein, muss aber eine Prüfung ablegen. § 5 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen als Träger der Mofa-Ausbildung vor, wenn die zuständigen Landesbehörden diese anerkennen. Möglich ist der Erwerb der Mofaprüfungsbescheinigung in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die Prüfung wird von einem Lehrer abgenommen, der einen Fortbildungskursus zum Mofalehrer absolviert haben muss.
In Rheinland-Pfalz sind Lehrerinnen und Lehrer berechtigt, nach einem intensiven Ausbilder-Kurs beim PL die Mofaprüfbescheinigung zu erteilen. Die Grundlage dazu bietet die Fahrerlaubnisverordnung (§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas).
Die theoretische Prüfung darf nur noch bei der zutändigen TÜV-Prüfstelle durchgeführt werden.
Theoriestandtort für unsere Region ist der TÜV in Kirchheimbolanden, Am Bahndamm
und TÜV in Kaiserslautern, Merkurstraße 45
Ansprechpartnerin: Frau Leppla, Tel: 0631/3545-251.
Die praktische Prüfung wird weiterhin durch den zuständigen Mofakursleiter durchgeführt.
Hilfe bei der Mofaausbildung bietet auch die Verkehrswacht.