Obleute und deren Aufgaben
An allen Schulen bestimmen die Schulleiter/innen im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz eine Lehrkraft als Obmann/-frau für die Mobilitäts- und Verkehrserziehung.
Aufgaben der Obleute sind:
- die Beratung der Schulleitung und des Kollegiums in allen Fragen der Mobiltäts- und Verkehrserziehung
- die Organisation aller verkehrserzieherischen Aktivitäten der Schule
- Bereitstellung von Materialien und Medien
- Hilfen und Anregungen bei der Schulwegsicherung
- Pflege der Zusammenarbeit mit den Trägern der Schülerbeförderung, allen örtlichen Einrichtungen und Organisationen, die schulische VE unterstützen und allen Gremien und öffentlichen Organen, die sich im Rahmen ihrer Arbeit um die Mobilitäts- und Verkehrserziehung bemühen.
- Zusammenarbeit mit den für sie zuständigen Verkehrssicherheitsbeamten/innen
In regionalen Obleutetagungen sowie bei Lehrerfortbildungsveranstaltungen des IFB/PL erhalten die beauftragten Lehrer/innen Informationen, Anregungen und Unterstützung.