Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung
Bis vor einigen Jahren durften entsprechend geschulte Lehrer/innen Mofakurse an den Schulen durchführen und anschließend auch Prüfbescheinigungen ausstellen.
Mittlerweile dürfen Schulen zwar noch ausbilden, die Prüfungen werden aber ausschließlich beim TüV abgelegt. Auch die Prüfbescheinigungen dürfen ausschließlich beim TüV ausgestellt werden.
Was passiert, wenn ehemalige Schüler/innen an den Schulen anzeigen, dass sie ihre damals erhaltene Mofa-Prüfbescheinigungen verloren haben und nun eine Ersatzbescheinigung erhalten möchten.
Dürfen Schulen eine Ersatzbescheinigung ausstellen? Eindeutig: NEIN!!! Bei Verlust ist die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung durch die Schule nicht zulässig!
Was ist zu tun:
Die Schulen stellen dem Antragsteller ein Schreiben aus, aus dem hervorgeht, wann und vom wem die Originalprüfbescheinigung ausgestellt worden ist. Auf diesem Schreiben wird der Hinweis: "Zur Vorlage bei der Führerscheinstelle" zusätzlich vermerkt.
Die Antragsteller wenden sich anschließend an die zuständige Führerscheinstelle und erfragen das weitere Vorgehen. Für die Beantragung bei der Stelle werden benötigt:
- Bescheinigung der Schule (s.o.)
- Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) - online zu beantragen - dass die "Fahrerlaubnis" nicht anderweitig eingezogen wurde.
Für den Bereich Koblenz / Mayen-Koblenz kann folgende Rufnummer gewählt werden:
0261-8085130