"Frisieren" - Die große Gefahr
Das Prinzip ist ganz einfach: Mehr Hubraum plus höhere Verdichtung gleich mehr PS. Und: Längere Übersetzung gleich höhere Endgeschwindigkeit. Und das alles nur für mehr „Power“ – ein Ziel vieler Jugendlicher ab 15 Jahren. So mancher versucht, die Zeit bis zum richtigen Führerschein zu überbrücken, indem er am eigenen Fahrzeug herumschraubt. In vielen Cliquen gilt dies als Kavaliersdelikt.
Weit gefehlt! Ein Kavaliersdelikt ist dies auf keinen Fall: Denn viele Jugendliche bedenken beim „Frisieren“ ihres Rollers oder Mofas nicht, dass das Fahrzeug nach der technischen Manipulation zwar deutlich schneller, aber die Bremsen für eine geringere, nämlich nur die zugelassene Geschwindigkeit, ausgelegt sind. Ist eine Vollbremsung notwendig, sind die Bremsen genauso überfordert wie der Fahrer – schwere Unfallfolgen sind programmiert.
Aus Gründen der Betriebssicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind technische Manipulationen am Fahrzeug absolut verboten. Ob Roller, Kleinkraftrad oder Motorrad: Jedes Fahrzeug ist in seiner Konstruktion bis ins Detail auf die spezifische Betriebssicherheit im Straßenverkehr abgestimmt. Die entsprechende Zulassung heißt: Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE.
Und was vielen selbsternannten „Mechanikern“ nicht bekannt ist: Fahren unter 16 Jahren mit einer frisierten Maschine ist „Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und ohne gültigen Führerschein“ – also eine Straftat!
Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit Sozialstunden und sieben Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem verlängert sich die Wartezeit bis zum „großen“ Führerschein im schlimmsten Fall um bis zu zwei Jahre.
Veränderungen, die nicht von den zuständigen Prüfstellen wie zum Beispiel dem TÜV abgenommen sind, lassen die ABE erlöschen. Wer mit einer frisierten Maschine einen Unfall verursacht oder darin verwickelt ist, wird außerdem von der Versicherung in Regress genommen.Viele Gründe also für den guten Rat: Finger weg vom „Frisieren“. Damit gefährdet man sich selbst und andere. Und: Wer den Erhalt des „großen“ Führerscheins nicht verzögern will, dem hilft nur eins: Geduld.
Übrigens: Auch Veränderungen am Fahrwerk und der Einsatz nicht zugelassener Reifen können das Fahrverhalten stark beeinträchtigen und daher die ABE erlöschen lassen. Wer sein Fahrzeug aufpeppen, aber Unfallrisiken vermeiden will, sollte sich im Fachhandel beraten lassen. Bei allen Ersatz- oder Umbauteilen sollte man nur Material verwenden, das eine ABE hat.
Und: Nach dem Einbau auf jeden Fall nochmal zur TÜV-Abnahme. Die Änderungen werden mit der Abnahme in die Papiere eingetragen, die man zum Nachweis übrigens auch immer bei sich tragen sollte. Wer dann in eine Polizeikontrolle gerät, kann ganz gelassen bleiben.