Neue Führerscheinklasse AM
Europa wächst zusammen - auch im Führerscheinwesen. Ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts war die praktische Einführung der neuen Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder seit dem 19. Januar 2013.
Sie umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quads). Die Klasse AM entspricht den bisherigen Führerscheinklassen M und S, die beide mit 16 Jahren erworben werden konnten.
Deutschland hat nun entschieden, dass das Einstiegsalter für die Klasse AM (50cm³/45 km/h) bei 15 Jahren liegt. Diese Regelung gilt seit dem 28.07.2021.
Dennoch bleibt der Mofakurs in der Sek I ein wichtiger Bestandteil der schulischen Verkehrs- und Mobilitätserziehung und kann weiterhin wie bisher in den Schulen durchgeführt werden. An den Vorgaben für die Mofaprüfbescheinigung ändert sich nichts. Den Jugendlichen wird somit im Rahmen der Mofakurse nach wie vor eine hohe Ausbildungsqualität bei der theoretischen und praktischen Vermittlung von Verkehrssicherheitszielen geboten.
Ein wesentlicher Vorteil zum Führerschein der Klasse AM liegt im Preis, der beim Mofa deutlich geringer ausfällt, was ihn gerade für sozial schwächere Familien attraktiv macht.