Aktuelles
- Die neue Verwaltungsvorschrift (VV) zur Mobiltäts- und Verkehrserziehung in den Schulen vom 15. August 2017 ist im Amtsblatt 10/2017 veröffentlicht worden. Download hier
- Änderungen für radfahrende Kinder in der StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. NEU ist nun: Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. ...
- Die aktuellen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie hier