Fußgängerausbildung
Die Verwaltungsvorschrift für Verkehrserziehung in der Schule sieht im 1. und 2. Schuljahr insgesamt mindestens 26 Unterrichtsstunden zur Verkehrserziehung vor.
Den Schwerpunkt bildet hier die Fußgängerausbildung. Informationen dazu finden Sie hier.
Vor allem auf Sicherheit auf dem Schulweg soll hierbei geachtet werden.
Das Projekt "Gelbe Füße" der Unfallkasse Rheinland-Pfalz bietet Möglichkeiten den Schülern sicher zur Schule zu verhelfen.
Auch die Kooperation mit der zuständigen Jugendverkehrsschule, zum Beispiel beim gemeinsamen Begehen des sicheren Schulwegs, kann sinnvoll sein.