Einladung zur Jahrestagung der Obleute des Bezirks Trier
An alle Obleute der Verkehrserziehung im Schulaufsichtsbezirk Trier
über die Schulleitungen der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie im vergangenen Rundbrief angekündigt, möchte ich Sie ganz herzlich einladen zur
Obleutetagung der Region Trier
„Schulische Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung“
PL.-Nr. 2214330037
am Mittwoch, dem 13. Juli 2022 – 9.00 bis 17.00 Uhr,
am Thomas-Morus-Gymnasium in Daun.
Bitte melden Sie sich auf der Webseite „Fortbildung-Online“ (https://evewa.bildung-rp.de) für die Veranstaltung an.
Bitte senden Sie mir darüber hinaus eine kurze Anmeldenotiz an meine Mailadresse (s.o.), so dass ich Sie kurzfristig per Mail über Parkmöglichkeiten, Mittagsangebot etc. informieren kann.
Die Gestaltung der Verkehrserziehung im schulischen Kontext und die Umsetzung von Mobilitätsbildung an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen werden im Zentrum der Veranstaltung stehen.
Anliegend finden Sie das Programm der Jahrestagung.
Die ADAC Verkehrswelt wird an diesem Tag vor Ort sein. Das in Deutschland einmalige, erfolgreiche Verkehrserziehungsprogramm mit innovativen Modulen ist ein sehr interessantes Angebot für jugendliche Verkehrsteilnehmer/innen. Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 17 Jahren sollen durch interaktive und realitätsnahe Simulationen dafür sensibilisiert werden, was es im Straßenverkehr zu beachten gilt – praxisnah, mit moderner Technik und einem echten Aha-Effekt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://verkehrshelden.com/programm/verkehrswelt.
Für Sie als Verkehrsobmann/Verkehrsobfrau Ihrer Schule ist wegen der Bedeutsamkeit der im dienstlichen Interesse liegenden Tagung die Teilnahme an dieser Veranstaltung verpflichtend und gilt als Dienst am anderen Ort. Die Schulleitungen werden gebeten, evtl. nötige Freistellungen vom Unterricht zu gewähren. Bitte schicken Sie im Verhinderungsfall eine Vertretung.
Bei der Fahrt zu der Obleutetagung handelt es sich um eine Dienstreise im Sinne des Landesreisekostengesetzes. Die Dienstreisegenehmigung erteilt Ihre Schulleitung.
Ich freue mich sehr auf ein persönliches Kennenlernen und die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Lätsch