Verpflichtende Erstellung eines schuleigenen Konzeptes zur Mobilitätserziehung für alle Schulen
Die Verwaltungsvorschrift zur Verkehrserziehung in den Schulen vom 11. November 2009 wurde überarbeitet und gilt seid dem 15. August 2017.
In der gültigen Version ist die Erstellung eines schuleigenen Konzeptes zur Mobilitätserziehung- und Verkehrserziehung verankert; die Erstellung ist für jede Schule verpflichtend. Sprechen Sie mich gerne an - ich komme zu Ihnen in die Schule und unterstütze und berate Sie zur Erstellung des Konzeptes!
Hier gelangen Sie zur Verwaltungsvorschrift zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen vom 15. August 2017.