Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr/ Sek I
Den Leitfaden zur Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr finden Sie hier.
Den Leitfaden zur Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr finden Sie hier.
Die neue Verwaltungsvorschrift zur Mobilitäts-und Verkehrserziehung in den Schulen vom 15. August 2017 (rechtliche Grundlage zur Radfahrausbildung) finden Sie im Amtsblatt Nr.10/2017 und hier.
Vorschriften und Hinweise finden Sie auch im Rundschreiben
"Die Radfahrausbildung in den Jugendverkehrsschulen und im Realverkehr"
(Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 9. August 1999)
Die Radfahrausbildung in der Sekundarstufe I soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich als Fußgänger, Inline Skater, Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln und besonders als Radfahrer verkehrsgerecht und verantwortungsbewusst zu verhalten.
(Siehe VV Punkt 4.2)