Neue Verwaltungsvorschrift
Seit dem 15. August 2017 gilt die neue Verwaltungsvorschrift (siehe Amtsblatt 10/2017). In dieser steht unter Punkt 1.4-1.6 , dass jede Schule ein eigenes Mobilitäts-und Verkehrserziehungskonzept zu erstellen hat.
Seit dem 15. August 2017 gilt die neue Verwaltungsvorschrift (siehe Amtsblatt 10/2017). In dieser steht unter Punkt 1.4-1.6 , dass jede Schule ein eigenes Mobilitäts-und Verkehrserziehungskonzept zu erstellen hat.