Grundlagen für die Verkehrserziehung im Landkreis Südliche Weinstraße
Verwaltungsvorschrift Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung vom 09.08.1999 (1541 A - Tgb.Nr.) 1094/99), in der Fassung vom 15.08.2017
Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 09.08.1999 - 1541 A - Tgb.Nr. 1095/99 beide veröffentlicht im GAmtsblatt Nr. 12, vom 30.09.1999
I. Voraussetzungen für die Beschulung im Realverkehr
1. Beschluss der Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulelternbeirat muss vorliegen
2. Einverständniserklärung der Eltern ist schriftlich einzuholen
3. Zusätzliche Aufsichtsperson (Elternteil Großelternteil, etc.) je Fahrgruppe
4. Kinder müssen sicher ein Fahrrad führen können
5. Leistungsstand und Disziplin sind ausschlaggebend für die Teilnahme bei den Übungen im Realverkehr
6. Fahrräder müssen verkehrssicher sein
7. Für alle Teilnehmer besteht Helmpflicht
II. Aufgaben der Lehrkräfte
1. Die theoretische Ausbildung und die Vorbereitung auf die praktischen Übungen erfolgen durch die Lehrerinnen und Lehrer (s. Inhalte der Übungen).
2. Die Lerninhalte sollen auch handlungsorientiert vorbereitet werden.
Dabei sollte auch festgestellt werden, ob die Kinder bereits sicher mit dem Fahrrad umgehen können. Gegebenenfalls sind die Eltern anzuhalten ihren Kindern das Radfahren zu vermitteln. (z.B. ADAC Fahrradturnier im 3.Schuljahr)
3. Die theoretische Lernkontrolle soll vor Beginn der fahrpraktischen Übungen im Realverkehr abgeschlossen sein.
III. Aufgaben der Polizei
Die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater sind als Kooperationspartner zuständig für den praktischen Teil der Radfahrausbildung. Die Übungseinheiten 1 und 2 werden im Schonraum durchgeführt.
Inhalte der Übungen
1. Übungseinheit -Schonraum
- Fahrtbeginn Verlassen des Grundstücks / Anfahren
- Fahrgeschicklichkeitstraining Spurhalten beim Geradeausfahren mit Umsehen und Handzeichen geben
- Sicherheitsabstand
- Rechtsfahren
- Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
- Vorbeifahren an einem Hindernis
- Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links"
- Eventuell Einführung in das Linksabbiegen an Einmündungen
2. Übungseinheit - Schonraum
- Wiederholung der Lerninhalte der ersten Übungseinheit
- Linksabbiegen an Kreuzungen und Einmündungen
- Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen Erkennen, Benennen, Bedeutung der VZ, eigenes Verhalten - Verhalten des Querverkehrs
3. Übungseinheit - Realverkehr
- Gruppenfahrt im Schul- / Wohnumfeld der Kinder mit den Schwerpunkten
¨ Vorbeifahren an einem Hindernis
¨ Linksabbiegen
¨ Vorfahrtsregel Rechts vor Links
- unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Verhalten auf Radwegen, an Gefahrenstellen, etc.).
4. Übungseinheit- Realverkehr
- Gruppenfahrt im Schul-/ Wohnort der Kinder mit den Schwerpunkten
¨ der dritten Übungseinheit
¨ sowie der Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen und, wo vorhanden, durch
Lichtzeichenanlage
5. Übungseinheit- Realverkehr
- Lernzielkontrolle als Gruppenfahrt
Beurteilung mit Bekanntgabe des Ergebnisses.
IV. Organisatorisches
- Im Realverkehr wird in Kleingruppen von max. 8 Kindern, möglichst am Wohnort der Kinder gefahren.
- Begleitpersonen müssen
- erwachsen und deutschsprachig sein,
- über ein verkehrssicheres Fahrrad verfügen
- während der Übungsfahrten einen Fahrradhelm tragen
- Die Radfahrausbildung ist eine schulische Veranstaltung. Alle Teilnehmer sind daher über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert.
- Für Schäden gegenüber Dritten, hat die Landesverkehrswacht Rheinland-Pfalz eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die nach dem Subsidiaritätsprinzip greift.