Verwaltungsvorschrift
Ziel und Aufgabe schulischer Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist es, die für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Kompetenzen zu entwickeln und zu fördern. Mobilitäts- und Verkehrserziehung befähigen Schülerinnen und Schüler, sich mit den Anforderungen des heutigen Verkehrs, seinen Auswirkungen auf die Menschen und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen Mobilität auseinanderzusetzen. Die Befähigung zur selbstständigen Mobilität hat dabei einen sehr hohen Stellenwert. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen erhalten dabei altersgemäße und individuell angepasste Hilfen. Dadurch können der Zeitrahmen und die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts verändert werden.
Gemäß Punkt 1.5 entwickelt jede Schule auf der Grundlage der schulart- und stufenspezifischen Vorgaben ihr Konzept zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung, das mit der zuständigen Beraterin oder dem zuständigen Berater abgestimmt und durch Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit ergänzt wird. Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Konzeptes liegt bei der Schulleitung, die dabei von einer Obfrau oder einen Obmann unterstützt wird. (Auszug aus der VV Verkehrserziehung 2017)