Inhalte der Radfahrausbildung
Verkehrserziehung in den Schulen wird in der „ Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft u. Weiterbildung vom 09.08.1999“ geregelt. Dort wird in Absatz 3.3 speziell die Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr angesprochen.
Seitens des IFB (Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung) wurde der Chancengleichheit aller Schüler wegen im Land Rheinland-Pfalz die praktische Radfahrausbildung modifiziert.
Für den praktischen Verkehrsunterricht in der Jugendverkehrsschule sind von dem/den Lehrer/innen die nachfolgenden Themen intensiv vorzubereiten :
Übungseinheit 1 :
Verbringen des Fahrrades aus dem Hof auf die Straße
Beachten des Vorranges der Personen / Fahrzeuge auf dem Gehweg
Anfahren vom Fahrbahnrand
Einhalten des Sicherheitsabstandes zum Bordstein und zum Vorausfahrenden
Rechtsfahrgebot / Spur halten
Vorbeifahren an Hindernissen oder geparkten / haltenden Fahrzeugen
Theorie :
Das verkehrssichere Fahrrad
Radfahren nur mit Helm – Pflicht!!!
Übungseinheit 2 :
Verhalten an einer Baustelle mit Beschilderung
Vorfahrtsregelung „ rechts vor links „
Verhalten in der Einbahnstraße
Theorie :
Benutzung bzw. Verhalten auf Radwegen
Verhalten als Radfahrer an
- im verkehrsberuhigten Bereich
- an Bushaltestellen
Übungseinheit 3 :
Linksabbiegen an der Kreuzung mit Vorfahrtsregelung „ rechts vor links „
(8 Punkte !!)
Vorrang der Fußgänger beim Linksabbiegen
Übungseinheit 4 :
Vorfahrtsreglung durch Verkehrszeichen
(Vorfahrtstraße , Vorfahrt an der nächsten Kreuzung, Vorfahrt gewähren,
Halt! Vorfahrt gewähren (STOPP-Schild), Ende der Vorfahrtstraße)
Theorie :
Verhalten als Radfahrer an / bei
- Fußgängerüberwegen, Fußgängerfurten und Querungshilfen
- an und in einem Kreisverkehr
- Toter Winkel
- einer Ampelanlage
- Verkehrsregelung durch Polizeibeamte
Andrea Scheel Jürgen Mahler/ Klaus-Jürgen Lerner
(Fachberaterin) (Jugendverkehrsschule)