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Bildungsserver > Verkehrserziehung.  > Regionale Informationen.  > Trier (Stadt).  > Regeln für Rettungsgassen

Bilden einer Rettungsgasse

Wie schnell die Rettungskräfte nach einem Unfall auf der Autobahn vor Ort sind, hängt auch davon ab, ob Autofahrer rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden.

Die Straßenverkehrsordnung verlangt, bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung eine Rettungsgasse zu bilden, damit Polizei und Hilfsfahrzeuge ungehindert den Unfallort erreichen können. Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei und mehr Fahrstreifen liegt sie zwischen dem ganz linken und dem benachbarten Streifen.

Als Merkhilfe dient der rechte Handrücken. Die Lücke zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger steht für die Lage der Rettungsgasse. Wichtig ist dabei, dass Autofahrer nicht abwarten, bis der Verkehr steht, sondern schon reagieren, wenn die Fahrzeuge noch am Rollen sind. Bei Stillstand fehlt oft der Platz, um das Fahrzeug noch weit genug zur Seite zu fahren. Dies hebt die Überlebenschancen von Verletzten und hilft später bei der schnelleren Räumung der Unfallstelle. Der Standstreifen muss frei bleiben, auch sollte man darauf verzichten, noch schnell den Fahrstreifen zu wechseln. Das Risiko, in der Rettungsgasse hängen zu bleiben, ist zu groß. Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Polizei und Hilfefahrzeugen befahren werden. Verstöße können mit hohem Geldbußen und Punkten geahndet werden. Für das Blockieren der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können mehrere Euro und ein Fahrverbot folgen.

Auch strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen sind möglich, etwa wenn Fahrer eine Rettungsgasse absichtlich blockieren oder Personen behindern, die Hilfe leisten wollen.

Grafik: DEKRA

Diesen Bereich betreut E-Mail an Stefanie Kugel. Letzte Änderung dieser Seite am  8. November 2022. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz