Die Fahrradstraße
Ein Traum vieler Radfahrer ist wahr geworden: die Fahrradstraße. Hier dürfen außer Fahrrädern keine anderen Fahrzeuge fahren (es sei denn, dies ist durch ein Zusatzschild ausnahmsweise erlaubt).
Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren, also die Radfahrer selbst, und auch die »Gäste«. Es ist den Radfahrern nun endlich gestattet, beliebig nebeneinander zu fahren. Wenn durch Zusatzschild der Verkehr mit Kraftfahrzeugen zugelassen ist, dann dürfen die Radfahrer andere Fahrzeuge nicht unnötig »schikanieren«, denn nach wie vor haben alle Verkehrsteilnehmer den § 1 StVO zu beachten, der unnötige Behinderungen verbietet und gegenseitige Rücksicht vorschreibt. |
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