Badische Zeitung
Nachrichten
Hier finden Sie allgemeine Infos und Nachrichten zur Verkehrserziehung.
Hier finden Sie allgemeine Infos und Nachrichten zur Verkehrserziehung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist endlich so weit, die Printmaterialien zu Roller Fit können angefordert werden.
Jede/r interessierte Kollegin / e kann Material bestellen, unabhängig davon ob eine Teilnahme an der Fortbildung stattgefunden hat.
Dazu nachfolgend die original Mail von Oliver Mai (Erfinder und Leiter Roller-Fit)
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Liebe Lehrkräfte, liebe Erzieher, liebe Betreuer,
vielen Dank für Ihre Geduld! Jetzt hat das Warten endlich ein Ende! Das neue Roller Fit-Starterpaket befindet sich aktuell im Druck und ist schon bald wieder verfügbar.
Alle Informationen zu Roller Fit - Kids mit Drive! finden Sie unter verkehrshelden.com/rollerfit.
Bestellen Sie das Roller Fit-Starterpaket jetzt kostenfrei! Auch wenn Sie bisher noch nicht an einer Roller Fit-Fortbildung teilgenommen haben.
Im Starterpaket enthalten sind:
Roller Fit-Broschüre (DIN A4): 40 Seiten mit wertvollen Tipps, Übungsformen und Spielbeschreibungen. Mit dieser Hilfe können Sie auch ohne Vorerfahrungen sofort mit tollen Tretroller-Übungseinheiten starten.
Roller Fit-Kartenset: 60 Karten mit Tricks und Bewegungsaufgaben aus dem Roller Fit-Programm ermöglichen Ihnen zahlreiche ergänzende Möglichkeiten der kreativen Unterrichtsgestaltung.
Und so geht`s:
Schritt 1: Füllen Sie bitte die Einwilligungserklärung im Anhang aus
Schritt 2: Senden Sie uns diese per E-Mail oder Post zurück
Schritt 3: Wir schicken Ihnen das Roller Fit-Starterpaket an Ihre Schule/ Institution
Corona Special: Wenn wir Ihnen das Starterpaket an Ihre Privatadresse schicken sollen, dann vermerken Sie das bitte zusätzlich auf der Einwilligungserklärung.
Haben Sie Fragen? Wir beantworten sie gern! Oliver Mai
Downloads
Die Kreisverkehrswacht Kusel hat einen Materialpool zum Programm Roller-Fit angeschafft. Dieses Material kann von Schulen im Kreis Kusel kostenlos ausgeliehen werden. Hierzu bitte das nachfolgende Formular downloaden, ausfüllen und per Mail an folgende Adresse schicken : christian.bauer(at) kvwkusel.de
Leider ist das gedruckte Material noch immer in der Überarbeitung durch den ADAC, so dass es noch nicht zur Verfügung steht. Sobald es in ausreichender Zahl vorhanden ist, werde ich mich bei den Schulen melden.
Infos zum Programm gab es bei der letzten Obleutetagung und wird es auch bei einer der nächsten Tagungen noch einmal geben.
Einen kleinen Überblick kann man sich mit den nachfolgenden Flyern verschaffen.
Bei einem Sturz kann ein Fahrradhelm schweren Kopfverletzungen vorbeugen. Dennoch gibt es laut TÜV Nord gute Gründe, auf eine Helmpflicht in Deutschland zu verzichten.
Im vergangenen Jahr 2018 starben in Deutschland insgesamt 430 Radfahrer im Straßenverkehr, berichtete der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Kommt es zu einem Unfall, könnten Fahrradhelme bis zu 80 Prozent der Kopfverletzungen bei besonders Schwerverletzten verhindern, ist sich das baden-württembergische Verkehrsministerium sicher. Aktuellen Verkehrsbeobachtungen zufolge würden aber nicht einmal ein Zehntel der 17- bis 30-jährigen Radfahrer einen Helm tragen. Jungen Leuten sei das Unfallrisiko zwar durchaus bewusst, aber ein Helm gelte nach wie vor als „unpraktisch, unbequem und unästhetisch“, schreibt das Bundesverkehrsministerium (BMVI).
Von einer Helmpflicht raten Experten trotz aller Vorteile ab, denn sie hätte einen unerwünschten Nebeneffekt: Laut Studien würde sich die Zahl schwerer Kopfverletzungen durch eine Helmpflicht zwar halbieren, dies liege aber nur an der Tatsache, dass insgesamt weniger Menschen auf das Fahrrad umsteigen würden.
Klügere Strategien erarbeiten
Besser als eine generelle Helmpflicht sei es, mit strikteren Tempolimits, regelmäßigen Verkehrskontrollen, der Durchsetzung der Regeln und einer besseren Infrastruktur die Sicherheit von Fahrradfahrern in Deutschland zu erhöhen, empfiehlt der TÜV Nord. Getrennte Wege für den Rad- und Autoverkehr könnten beispielsweise eine Lösung sein. Zudem spreche gegen eine Helmpflicht, dass Studien in der vergangenen Zeit bereits belegten, dass Menschen mit Schutzausrüstung mehr Risiken eingehen würden oder ausgesetzt seien als ohne. Die stabile Kopfbedeckung könnte unbewusst ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Andere Fachleute wiederum hätten eine solche „Risikokompensation“ nicht feststellen können.
Generell gelte, dass vor allem Kinder auf dem Rad einen Helm tragen sollten, erklärt Klaus Peter Kalendruschat vom TÜV Nord. Eltern sollten mit ihren Kindern immer wieder Vorsicht üben und selbst mit guten Beispiel vorangehen.
(ts)
copyright © 2019 verkehrs-erziehung.de
Foto : TÜV Nord
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Entscheidung des Bundesverkehrsministers, Elektro-Scooter auf Gehwegen nun doch nicht zulassen zu wollen.
Entgegen seinen ursprünglichen Plänen hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in dieser Woche verkündet, dass E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h nun doch nicht auf Gehwegen zugelassen werden sollen. Der Grund für diese Entscheidung sei die Tatsache, dass E-Scooter niemanden gefährden dürften, schreibt der Spiegel in seiner Online-Ausgabe. Außerdem gehe der Bundesverkehrsminister damit auf die zuvor lautgewordene Forderung der Länder ein.
Erhöhung der Verkehrssicherheit
Schon als die Pläne bekannt wurden, hatte auch der DVR Bedenken zum Thema Verkehrssicherheit geäußert. Der Verein plädierte dafür, Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) nur dann auf dem Gehweg zuzulassen, wenn sie maximal Schrittgeschwindigkeit fahren würden. „Dass die Fahrzeuge nun gänzlich von der Nutzung des Gehwegs ausgeschlossen sind, erleichtert uns ungemein“, erklärte Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer der DVR.
Trotzdem setzt sich der DVR weiterhin dafür ein, dass E-Scooter erst ab einem Mindestalter von 15 Jahren genutzt werden dürften. Dieses Alter sei angemessen, heißt es in einer Pressemitteilung. Denn Kinder unter 15 Jahre würden nicht über die nötige Umsicht und Verantwortung verfügen, um sicher mit einem EKF durch den Straßenverkehr zu kommen.
(ts)
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Foto : Adobe Stock
Der Ökologische Verkehrsclub VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk rufen Kinder im Rahmen der Aktionstage "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" dazu auf, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxis stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland dazu auf, sich zu den Aktionstagen anzumelden. Die Anmeldephase für die Aktionstage laufe bereits.
Zu Beginn des nächsten Schuljahres vom 16. bis zum 27. September 2019 sollen Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder zur Kita zu kommen. Außerdem richten das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD einen Appell an Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis würden einerseits der Umwelt schaden und andererseits Kindern die Möglichkeit nehmen, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewege.
Teilnahme an Aktionstagen
Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 16. bis 27. September 2019 können Kinder mit ihren Lehrerinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindergärten. Materialien zur Unterstützung wie kostenlose Aktionsposter und Projektideen gibt es unter
Text und Bild aus : www.zu-fuss-zur-schule.de
Man mag über die neue Helmkampagne von Verkehrsminister Andreas Scheuer denken was man will, auf jeden Fall ist sie in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Und darum muss es beim Thema Radhelm letztendlich gehen.
Nachfolgend habe ich ein paar Links zur Kampagne zusammengestellt.
Viel Spaß beim Lesen.
Zehn Tage ohne Elterntaxi. Wie das funktioniert, zeigen Schülerinnen und Schüler an zehn Hamburger Grundschulen. Am 1. April geht's in der Schule Franzosenkoppel in Hamburg-Lurup los. Klar ist: Im Elterntaxi fahren Kinder NICHT sicherer. Denn die Autos sorgen morgens und nachmittags für Verkehrschaos vor Schulen. Außerdem lernen Kinder, die kutschiert werden, ihren Schulweg nicht. Schul-Staatsrat Rainer Schulz eröffnet die Aktion am 1. April um 7.30 Uhr an der Franzosenkoppel. Bis zum 12. April findet täglich zwischen 7.30 und 8 Uhr an einer anderen Schule eine Aktion für den sicheren Schulweg ohne Elterntaxis statt. Trägerin der Kampagne ist die Hamburger Initiative "Rücksicht auf Kinder". Die UK Nord ist hier seit vielen Jahren Partnerin. Wir berichten fortlaufend hier und auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/uknord/
Diese Schulen machen mit:
1.4. Schule Franzosenkoppel
2.4. Schule Bekassinenau
3.4. Schule Max-Eichholz-Ring
4.4. Schule Rahlstedter Höhe
5.4. Schule Surenland
8.4. Schule Lohkampstraße
9.4. Schule Brockdorffstraße
10.4. Adolph-Schönfelder-Schule
11.4. Anton-Rée-Schule
12.4. Schule Wegenkamp
Quelle: www.uk-nord.de
Präsentationen der Unfallkasse RLP
Material und Videos der Deutschen Bahn
Konzeptarbeit
Demnächst werden vom ADAC die gelben Sicherheitswesten verteilt.
Dazu wird in diesem Jahr ein schöner Wettbewerb angeboten mit dem sie die Kinder zum Tragen der Westen motivieren können.
Bitte werden sie nicht müde die Kinder in der dunklen Jahreszeit zum Tragen der Westen zu animieren. Wenn der Wettbewerb hierzu einen Beitrag leisten kann, umso besser.
Schauen sie sich den folgenden Link an und machen sie sich ein Bild über die Aktion. Ich finde sie sehr gelungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wow ... da hat sich ja die unbürokratische und sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten wirklich gelohnt!
Auf dem Schulhof der Grundschule Rammelsbach ist binnen kürzester Zeit ein richtig toller Verkehrsübungsplatz für die gesetzlich vorgeschriebene Radfahrausbildung entstanden.
Ein immens wichtiger Beitrag der Verwaltung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Schüler der Grundschulen Rammelsbach,
Theisbergstegen, Neunkirchen am Potzberg, Ulmet und aktuell auch der Grundschule Kusel sowie der Jakob Muth Schule Kusel.
In den nächsten Wochen werden an diesem Standort ca. 150 Schüler ihre Radfahrausbildung mit der "Führerscheinprüfung" beenden.
Die Feuertaufe wird der Platz in der übernächsten Woche bestehen müssen, wenn die Schüler der Luitpoldschule und der Jakob Muth Schule
als Gäste nach Rammelsbach kommen. Sie werden einen Übungsplatz vorfinden, der ihnen durch die professionelle Fahrbahnmarkierung
deutlich mehr Sicherheit vermittelt und damit einhergehend mehr Spaß und Freude am Üben bereitet.
Ich möchte mich im Namen der Schüler/innen bei allen Beteiligten recht herzlich für dieses "schöne Geschenk" bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Jürgen Lerner
Jugendverkehrsschule
Pfälzer Bergland
AKTIONfahrRAD zeichnet jedes Jahr die „Fahrradfreundlichste Schule Deutschlands“ aus. Dabei sind alle weiterführenden Schulen in Deutschland, in denen Radfahren eine Rolle spielt, aufgerufen, sich für den Preis zu bewerben. Die Auszeichnung der AKTIONfahrRAD wendet sich an Schulen, an denen mindestens zwei Lehrer/innen Radprojekte durchführen, die nachhaltig funktionieren.
Neben dem Preis der „Fahrradfreundlichsten Schule Deutschlands“ werden die drei Sonderpreise „Mobilität“, „Sport“ und „Beginners“ vergeben. Die Vergabe der Preise erfolgt nach Kriterien, die die Deutsche Sporthochschule in Köln und der Beirat von AKTIONfahrRAD vorgegeben hat.
Als Preise winken für Deutschlands fahrradfreundlichste Schule eine Kursfahrt (ca. 20 Schüler/innen) zur Preisübergabe nach Berlin inklusive Anreise, Übernachtung und Verpflegung, 1 Fahrradabstellanlage von WSM und 20 Schoolbikers-Gewinnertrikots. Die Sonderpreise "Sport" und „Mobilität“ erhalten jeweils 10 Schoolbikers-Gewinnertrikots, 10 Schoolbikers-Rucksäcke und 10 Schoolbikers-Regenjacken. Der Sonderpreis "Beginners" erhält 10 Schoolbikers-Trikots und 5 Jugendräder. Die Gewinner der Sonderpreise (1 Lehrer/in und 3 Schüler/innen) werden zudem zur Preisübergabe nach Berlin eingeladen.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2021. Es zählt das Datum des Bewerbungseingangs.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisausschreibung hatte die Erkenntnis zum Ursprung, dass gerade in den weiterführenden Schulen immer weniger Rad gefahren wird. Wird noch in den Grundschulen generell in der vierten Klasse die Radahrprüfung abgelegt, so kommt das Rad in vielen weiterführenden Schulen nicht mehr vor. Gerade aber in den weiterführenden Schulen ist es vor dem Hintergrund der aktuellen Umwelt-, Gesundheits- und Verkehrsproblematik wichtig, Schülerinnen und Schüler verstärkt aufs Rad zu setzen, damit sie auch zukünftig dem Rad treu bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Lehrer und Lehrerinnen als starke Partner gebraucht, um das Rad wieder in die Schulen zu bringen. Dazu müssen schulkonforme Radprojekte geschaffen werden, die sie auch an ihrer Schule umsetzen können. Die Auszeichnung als „Fahrradfreundlichste Schule Deutschlands“ ist ein solches Projekt. Lehrerinnen und Lehrer werden entweder für ihr Engagement in der eigenen Schule belohnt oder erhalten einen Anreiz, um das Thema Rad auch in ihre eigene Schule zu tragen.
Als Schirmherr des Schulwettbewerbs konnte Herr Cem Özdemir als Vorsitzender des Ausschusses Verkehr des Deutschen Bundestages gewonnen werden. Er nimmt die Preisverleihungen auf der VeloBerlin vor.
Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb „Deutschlands fahrradfreundlichste Schule“ erfolgt unter www.aktionfahrrad.de. Weitere Informationen gibt es auch unter 05202-9935335 oder unter info@aktionfahrrad.de.
MobileKids-Schulaktion 2017/2018
Aufgepasst und mitgemacht! Ab sofort suchen wir im Rahmen der MobileKids-Schulaktion bundesweit spannende und spielerische Projekte rund um Verkehrssicherheit, die in der Grundschule zum Einsatz kommen. In vier Kategorien werden Gewinner gekürt. Auf sie wartet ein Stopp der MobileKids-Schulbustour an der eigenen Schule. Einen ganzen Vormittag erhalten die Schülerinnen und Schüler der Gewinnerklassen ein praxisnahes Verkehrssicherheitstraining mit Übungen, beispielsweise zum toten Winkel oder dem Verhalten beim Ein- und Ausstieg.
Zur Wettbewerbs-Ausschreibung der MobileKids-Schulaktion
Die Verwaltungsvorschrift zur Verkehrserziehung in den Schulen vom 11. November 2009 wurde überarbeitet. Im gemeinsamen Amtsblatt des Ministeriums für Bildung und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz, Nr. 10/2017, wurde diese nun veröffentlicht.
Hier gelangen Sie zur Verwaltungsvorschrift zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen vom 15. August 2017.
Der ADAC hat eine Studie zum Thema Elterntaxi in Auftrag gegeben. Hier der original Text mit Link.
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Sein Kind in die Schule zu fahren ist gefährlicher, als es selbst gehen zu lassen. Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des ADAC zeigt: Auch die Kinder vor der Schule sind in Gefahr, wenn Eltern ihre Kleinen bis vor die Schultüre fahren.
Dass aus gut gemeinten Absichten vieler Eltern oftmals unkalkulierbare Sicherheitsrisiken für Schulkinder entstehen, zeigt jetzt eine wissenschaftliche Studie der Bergischen Universität Wuppertal im Auftrag des ADAC. Laut Statistischem Bundesamt kamen allein im vergangenen Jahr 10 363 Kinder unter 15 Jahren im Auto ihrer Eltern zu Schaden – deutlich mehr als Kinder, die zu Fuß unterwegs waren.
Die Studie zeigt, wie die konkrete Gefährdungssituation vor Grundschulen aussieht: Hier gefährdeten in vielen Fällen Eltern durch regelwidriges Anhalten oder riskante Wendemanöver die Sicherheit anderer Schulkinder und Verkehrsteilnehmer teils massiv. Die "Elterntaxi"-Studie beklagt zudem als weiteren negativen Nebeneffekt, dass durch regelmäßige Hol- und Bringdienste die selbständige Mobilität von Schulkindern immer mehr verloren geht.
Empfehlung des ADAC: "Elterntaxi"-Haltestellen
Im Rahmen der Untersuchung wurden Schüler, Lehrer und Eltern an rund 750 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen befragt. Klares Fazit: Je weniger "Elterntaxis" vor Schulen halt machen, desto weniger werden die Kinder gefährdet. Der ADAC appelliert daher an alle Eltern, ihre Kinder auf einem sicheren Schulweg so oft wie möglich zu Fuß zur Schule gehen zu lassen.
Ferner spricht sich der ADAC auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Einrichtung sogenannter "Elterntaxi"-Haltestellen aus. Hier können Schüler gefahrlos ein- und aussteigen. Diese speziell ausgewiesenen Hol- und Bringzonen sollten etwa 250 Meter vom Schuleingang entfernt liegen und so den Verkehr unmittelbar vor der Schule entzerren.
Der verbleibende Schulweg sollte sicher, frei von Sichthindernissen, ausreichend beleuchtet, sowie im Winter geräumt sein. Den Eltern empfiehlt der Club, ihre Kinder stets an derjenigen Gehwegseite aussteigen zu lassen, die an der Schule liegt.
Weitere Informationen und Empfehlungen sind im ADAC Leitfaden "Hol- und Bringverkehr an Grundschulen" nachzulesen. Die Broschüre können Sie mit Angabe der Artikelnummer 2830103 direkt beim ADAC e.V. bestellen.
Schreiben Sie dazu eine E-Mail an verkehr.team@adac.de. Die Schutzgebühr beträgt 5,00 Euro.
Wie Sie den Schulweg Ihres Kindes so sicher wie möglich gestalten können, erfahren Sie unter www.adac.de/schulwege
Auszug von www.aktiv Radfahren.de
In einer mit politischer Lichtgeschwindigkeit durchgebrachten Gesetzesnovelle wurde auch die Regelung der Fahrradbeleuchtung geändert. Seit 1. August 2013 gilt der neue § 67 StVZO.
(Textauszug von aktiv Radfahren)
lesen sie weiter
Auszug von www.aktiv Radfahren.de
Deutschland hat gewählt, eine neue Regierung steht jedoch noch nicht fest. Es bleibt also weiter spannend. Doch ganz gleich, welches politische Farbenspiel künftig Entscheidungen trifft, einverkehrspolitisches Thema sollte weit oben auf der Agenda stehen: der Radverkehr. Der pressedienst-fahrrad zeigt, warum immer mehr Regierungen in Europa und weltweit auf Zweiräder setzen und die Stärkung des Radverkehrs auch für die Kanzlerin (oder den Kanzler?) alternativlos ist. (Textauszug von aktiv Radfahren)
Ein Beitrag aus der Zeitschrift für Verkehrserziehung !
Zumindest, wenn sie damit im Straßenverkehr unterwegs sind. Denn die Einräder gelten laut TÜV als Fahrzeuge - und für die braucht man Führerschein, Zulassung und Versicherung. Sie heißen Solowheels, Monowheels, Airwheels, Hoverboards oder schlicht Einräder. Sie fahren 17 bis 22 Stundenkilometer schnell - und sie sind ein Risiko, insbesondere wenn Jugendliche damit über Straßen und Gehsteige düsen. Vor allem aber sind sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Und das kann für junge Leute, die auf diesen Fun-Geräten unterwegs sind, und für ihre Eltern erhebliche juristische und finanzielle Konsequenzen haben.
Hier gelangen Sie zum kompletten Artikel der Süddeutschen Zeitung.
POL-PPWP: Haben Sie ihr Kind richtig angeschnallt?
Westpfalz (ots) -
Die Polizei hatte am Dienstag in Kaiserslautern und in
Enkenbach-Alsenborn die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern im
Blick.
Die Beamten postierten sich im Bereich von Schulen und
kontrollierten, ob die Jüngsten in den sogenannten Elterntaxis
richtig angeschnallt waren.
Im Stadtgebiet beanstandeten die Ordnungshüter einen Großvater,
der seinen Enkel ohne Kindersitz auf dem Beifahrersitz angeschnallt
hatte. Die erforderliche Sitzerhöhung lag auf der Rückbank. In einem
anderen Fall schnallte ein Vater seine beiden Töchter zwar an, jedoch
mitsamt ihren Rucksäcken. Die trugen sie auf dem Rücken. Kindersitz?
Fehlanzeige!
In Enkenbach verhielt es sich ähnlich: Ein Kind wurde ohne
jegliche Sicherung im Auto mitgenommen und trug zudem noch seinen
Schulranzen auf dem Rücken. Die Mutter eines anderen Kindes wurde
verwarnt, weil sie sich selbst nicht angeschnallt hatte.
In der Bilanz stellten die Polizisten fest, dass der überwiegende
Teil der Autofahrer die mitfahrenden Kinder ordnungsgemäß sicherte.
Abgesehen von den dargestellten Einzelfällen, ein erfreuliches
Ergebnis.
OTS: Polizeipräsidium Westpfalz
newsroom: www.presseportal.de/blaulicht/nr/117683
newsroom via RSS: www.presseportal.de/rss/dienststelle_117683.rss2
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
s.rlp.de/dHz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Ein Beitrag aus Zeit online
Gute Ideen sind gefragt: Was prämiert "Der Rote Ritter"?
Die Aktion Kinder-Unfallhilfe zeichnet mit ihrem Präventionspreis alle zwei
Jahre Ideen und Projekte aus, die helfen, Unfälle von Kindern und
Jugendlichen im Straßenverkehr zu vermeiden. Das Themenspektrum ist weit
gefasst: Die Vorschläge zur Unfallverhütung können für Radfahrer unter den
Minderjährigen konzipiert sein, für Fußgänger oder Mitfahrer im Auto.
Kreative Vorschläge sind ebenso gefragt wie Projekte mit Vorbildcharakter.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Unfallverhütungsmaßnahmen in die Praxis
umgesetzt werden können.
Bewerbung
Die Teilnahme steht jedermann offen, der in Deutschland lebt oder hier
seinen Firmensitz hat. Privatpersonen können ebenso teilnehmen wie
Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Vereine oder private und
öffentliche Initiativen. Was zählt, sind gute und realisierbare Ideen zur
Verhütung von Kinderunfällen im Straßenverkehr. Bewerbungsschluss für den
"Roten Ritter 2014" war der 31. Mai 2014.
Die Ausschreibungsunterlagen für den "Roten Ritter 2016" finden Sie in Kürze
hier.
Datum 21.12.2015
Die Bundespolizei ist neuer Partner der Gemeinschaftskampagne "sicher drüber" zur Vermeidung von Bahnübergangsunfällen. Neben ihrer langjährigen Erfahrung in der Prävention bringt sie sich insbesondere mit Vor-Ort-Terminen in die Aktion ein, bei denen Straßenverkehrsteilnehmer unmittelbar am Bahnübergang über das richtige Verhalten informiert werden. Insgesamt 15 dieser Veranstaltungen konnten allein 2015 in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen realisiert werden. Weitere Termine folgen im kommenden Jahr.
Logo der Kampagne "sicher drüber"
"Im Rahmen unserer Präventionsarbeit hat die Information über das richtige Verhalten an Bahnübergängen immer schon eine große Rolle gespielt. Seit Jahren unterstützt die Bundespolizei zudem die Kampagne 'sicher drüber', so dass die offizielle Partnerschaft in diesem Jahr ein konsequenter Schritt ist.
Unserem Anliegen, Unfälle zu vermeiden, können wir nun noch weiteren Nachdruck verleihen", betont Jan-Henrik Minor von der Bundespolizei. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Verkehrsteilnehmer die Gefahren an Bahnübergängen unterschätzen, geltende Regeln nicht kennen oder diese sogar missachten. Vor Ort zeigen wir mit ‚sicher drüber‘ unter anderem mit einem Unfallfahrzeug, dass Unachtsamkeit, Unkenntnis oder Leichtsinn dramatische Folgen haben können."
"Wir freuen uns, dass 'sicher drüber' mit der Bundespolizei einen weiteren starken Partner und Unterstützer bekommen hat. Es ist unser gemeinsames Anliegen, Unfälle an Bahnübergängen weiter zu reduzieren, denn jeder Unfall ist einer zu viel", so Markus Krittian, Eisenbahnbetriebsleiter der DB Netz AG. "Wo sich Straße und Schiene kreuzen, gelten klare Regeln. Darüber aufzuklären, haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Daneben arbeiten wir daran, mit den Kreuzungspartnern die Zahl der Bahnübergänge weiter zu reduzieren."
"sicher drüber" wurde im Mai 2002 unter anderem mit Videospots, Flyern, Plakaten sowie Materialien für Fahrschulen ins Leben gerufen. Hinzu kamen zahlreiche Medientermine und Veranstaltungen. Neben Deutscher Bahn und Bundespolizei sind der ADAC sowie die gesetzlichen Unfallversicherungen VBG und UVB seit Jahren mit an Bord. "Sicher drüber" ist zudem Bestandteil der Informationskampagne "Runter vom Gas" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Weitere Informationen zu "sicher drüber", Verhaltensregeln und Grafiken unter:
www.deutschebahn.com/sicherdrueber sowie www.bundespolizei.de
- Ein Erklärungsversuch aus dem "Paragrafen-Dschungel" -
"Zurück in die Zukunft" lässt grüßen, dachte sich eine Polizeistreife vor ein paar Tagen, als sie im Kaiserslauterer Stadtgebiet einen Jungen mit einem Gefährt entdeckte, das sie an den Hollywood-Film erinnerte, in dem "Marty McFly" mit einem futuristischen Skateboard durch die Straßen schwebte.
In diesem Fall beobachteten die Polizeibeamten in der Kaiserslauterer Innenstadt einen Jungen, der mit einem Skateboard ähnlichen Gerät auf dem Bürgersteig fuhr - allerdings nicht seitwärts, wie man es eben von den früheren Skateboards kennt, sondern "frontal", wie mit einem Segway-Roller; der Unterschied zum Segway-Roller hier war jedoch, dass an dem Gefährt der Lenker fehlte.
Der Junge wurde erst einmal gestoppt und sein Gefährt unter die Lupe genommen. Erste Ermittlungen ergaben, dass es sich um ein sogenanntes Self-Balance-Board handelt. Dieses ist unter verschiedenen Namen bekannt und kann im Internet und auch in Elektrofachmärkten erworben werden. Vertrieben wird das Gerät unter anderem als Mini-Segway, Hoverboard, "Sbabo" (als Abkürzung für Self-Balance- Board), Smart Scooter oder auch "2Droid".
Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug, das aus zwei parallel verlaufenden Reifen, verbunden durch eine Standfläche mit einem Gleichgewichtsstabilisierungssystem besteht, und durch Kippen der Füße gesteuert wird. Bei den weiteren Recherchen kam heraus, dass dieses Gerät eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreicht. Angetrieben wird es mit einem Elektromotor, dessen Leistung - je nach Ausstattung - bei etwa einem Kilowatt liegt.
Mit diesem Ergebnis der Ermittlungen gab es schlechte Nachrichten für den 13-jährigen Besitzer des Boards: Er durfte nicht damit weiterfahren. Denn: Aufgrund seiner technischen Merkmale ist das Fahrzeug gemäß der deutschen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zulassungspflichtig. Eine Ausnahme der Zulassungspflicht, wie sie mitunter bei Segway-Rollern durch die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geltend gemacht werden kann, greift bei den Self-Balance-Boards nicht. Der Grund: Es gibt keine lenkerähnliche Haltevorrichtung, wie sie in der MobHV gefordert wird. Das heißt: Die Zulassungspflicht bleibt bestehen.
Auch wenn mancher sich vielleicht fragt: Wieso muss man denn dieses "Spielzeug" zulassen? - Dann ist die Antwort: Eben - es ist KEIN Spielzeug! Aufgrund der oben genannten technischen Merkmale handelt es sich bei dem Self-Balance-Board um ein zweirädriges Kleinkraftrad und müsste - so besagt es die FZV - als solches zugelassen werden. Die einzige "Ausnahme", beziehungsweise Sonderregelung, bietet die Fahrzeugzulassungsverordnung selbst: Das Gefährt muss zwar nicht zugelassen werden, darf aber nur mit einem Versicherungskennzeichen geführt werden, das am Fahrzeug angebracht wird. - Allerdings kommt hier der nächste Haken ins Spiel, denn: Das Anbringen eines solchen Kennzeichens ist aufgrund der Bauweise des Boards gar nicht möglich.
Der "Paragrafendschungel" bietet noch mehr Gründe dafür, dass diese Fahrzeuge keine Spielzeuge sind. Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist nach der "Grundregel der Zulassung" zwar grundsätzlich "jeder zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen, allerdings nur soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist". Und die ist für Fahrzeuge mit den oben genannten technischen Merkmalen ganz klar definiert: Für die Nutzung eines zweirädrigen Kleinkraftrades ist gemäß der FeV die Fahrerlaubnis Klasse AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h) notwendig - und diese muss auch mitgeführt werden. Ausnahmen, wie sie in der FeV aufgeführt sind, greifen für das Self-Balance-Board nicht, weil dafür keine Typgenehmigung vorliegt. Darüber hinaus besteht für das Kraftfahrzeug keine Betriebserlaubnis, wie sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gefordert ist.
Ein weiteres Gesetz, unter das ein Self-Balance-Board als Kleinkraftrad fällt, ist das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Demnach ist der Halter eines Kraftfahrzeugs (...) verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zudem unterliegt jedes Kraftfahrzeug, beziehungsweise "das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen" dem Kraftfahrsteuergesetz (KraftStG) - das heißt: Für ein Self-Balance-Board wird Kfz-Steuer fällig. Eine Ausnahmegenehmigung hierzu liegt derzeit nicht vor.
Und nicht zuletzt gelten auch die Vorschriften der Straßenverkehrsgesetze sowie des Strafgesetzbuchs.
Lediglich von der Helmpflicht sind die "Sbabo" ausgenommen - allerdings nur solange sie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 20 km/h nicht überschreiten...
Die Recherche-Ergebnisse wurden sowohl von den Fach-Ausbildern der Hochschule der Polizei als auch von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bestätigt.
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Westpfalz Telefon: 0631-369-1080 E-Mail: <link uri-mailto>ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de <link http: s.rlp.de dhz>http://s.rlp.de/dHz Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Thallichtenberg/Kreis Kusel (ots) - - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/3240452 -
BOB-Präventionskampagne gegen Alkohol am Steuer mit Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold ausgezeichnet und BOB-Akteure auf Burg Lichtenberg geehrt
Ein ganz besonderer Tag an einer besonders historischen Stätte: In der Zehntscheune der geschichtsträchtige Burg Lichtenberg in Thallichtenberg (Kreis Kusel) wurde heute Vormittag in einer Feierstunde die BOB-Präventionskampagne gegen Alkohol am Steuer mit der Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold ausgezeichnet. Der B.A.D.S. (Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßen-verkehr) würdigte in hohem Maße die erfolgreiche und nachhaltige Verkehrssicherheitsarbeit in der Westpfalz, bei dem das Polizeipräsidium Westpfalz zusammen mit den Kommunen regional die BOB-Aktionen umgesetzt haben. Überreicht wurde die Medaille (höchste Auszeichnung) von Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban, Vizepräsident des B.A.D.S. und Vorsitzender der B.A.D.S. Landessektion Rheinland-Pfalz, an Polizeipräsident Elmar May, der die Auszeichnung dankend entgegen genommen hat. Besondere Wertschätzung und ein großes Dankeschön erhielten die BOB-Akteure, die durch ihr Engagement die Präventionskampagne zunehmend populärer gemacht haben. Sie erhielten Dankesurkunden und besondere BOB-Anstecker. Polizeirätin Jacqueline Schröder vom Polizeipräsidium begrüßte die zahlreichen Gäste und übergab das Wort an den Vizepräsidenten des B.A.D.S. Er erläuterte, dass sich der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr seit Jahrzehnten für die Verkehrssicherheit einsetze. "BOB ist für uns etwas Besonderes", betonte der Landesvorsitzende. Früher habe Aufklärungsarbeit oft mit erhobenem Zeigefinger und unter Hinweis auf Repressalien stattgefunden. Dies habe nur bedingt zum Erfolg geführt, da es "belehrend" gewirkt habe. BOB dagegen, sei hervorragend geeignet, erreiche weitaus besser die Zielgruppe und hebe auf die soziale Kompetenz der Verkehrsteilnehmer ab. Im Kanon vieler Maßnahmen sei BOB etwas Besonderes und zielführender, unterstrich Reinhard Urban am Ende seiner Rede. Die Polizei sei Teil der Initiative und habe unmittelbaren Kontakt zu den Verkehrsteilnehmern. Im Anschluss überreichte er dem Präsidenten des Polizeipräsidiums Westpfalz, Elmar May, die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Elmar May nahm die Auszeichnung für die nachhaltige Verkehrssicherheitsarbeit in der Westpfalz stolz entgegen und dankte seinen beiden Mitarbeitern, Polizeihauptkommissar Willibald Weigel und Polizeihauptkommissar Michael Krauß, für die Organisation der Veranstaltung sowie für die gute Koordinierung der BOB-Aktionen im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums. Seit 2009 sei die Kampagne PfalzBOB in seinem Präsidium betrieben worden, so der Behördenleiter. Keine Kampagne könne dauerhaft mit so viel Erfolg umgesetzt werden, stünden die Akteure nicht mit vollem Engagement dahinter. Die Tatsache, dass PfalzBOB bereits im siebten Jahr bestehe, belege dies, betonte Elmar May. Hohe Nachhaltigkeit, viele Mitwirkende und gute Zusammenarbeit mit den Kommunen zeichne den Erfolg dieser Verkehrssicherheitsarbeit aus, schwärmte er. Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban und Polizeipräsident Elmar May ehrten am Ende der Veranstaltung alle Akteure, die sich in den letzten Jahren für BOB eingesetzt haben. Ihnen wurden Dankesurkunden und ein spezieller BOB-Anstecker überreicht. Geehrt wurden aus dem Kreise der Kommunen und Privatpersonen: Annika Lotter Dieter Lotter Ulla Karas Nicolas Becker Jakob Grün Vom Polizeipräsidium Westpfalz wurden folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geehrt: Michelle Sue Bysiegel Marc-Oliver Czas Gerd Fallböhmer Sebastian Fuchs Daniel Hofmann Michael Krauß Jannik Ranzinger Heiko Thum Jörg Vogt Willibald Weigel Christopher Wickel Über die Ehrung sind alle Akteure sehr stolz. "Dies ist eine Anerkennung der Arbeitsleistung und es motiviert weiterzumachen und BOB auszubauen", erklärte Daniel Hofmann von der Polizeiinspektion 1 in Kaiserslautern ganz spontan. Jakob Grün von der TU Kaiserslautern meinte: "Die Ehrung ist eine absolut gute Sache. Ich fühle mich geehrt und bin motiviert, weiterzumachen." bin seit 2009 mit dabei und freue mich auf's Neue", erklärt hochmotiviert Dieter Lotter, kommunaler Vollzugsbeamter der VG Schönenberg-Kübelberg.
Mehr Informationen zur BOB-Kampagne hier: http://www.pfalz-bob.de/bob/warum-bob
OTS: Polizeipräsidium Westpfalz newsroom: www.presseportal.de/blaulicht/nr/117683 newsroom via RSS: www.presseportal.de/rss/dienststelle_117683.rss2
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Westpfalz Telefon: 0631-369-1080 E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de s.rlp.de/dHz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Ab morgen befasst sich die Verkehrsministerkonferenz in Worms unter anderem mit dem Thema „Tempo 30“.
Badische Zeitung
OFFENBURG (BZ). Gegen eine geplante massive Kürzung des von der Polizeidirektion Offenburg angebotenen Verkehrsunterrichts für Kinder spricht sich Grünen-Stadtrat Stefan Böhm in einem Schreiben an den Chef der Landespolizeidirektion Freiburg, Bernhard Rotzinger, sowie den CDU-Landtagsabgeordneten Volker Schebesta aus. Laut Böhm soll die Verkehrserziehung für Grund- und Sonderschulen in 18 Ortenau-Kommunen komplett ausfallen. Andere, etwa Offenburg, seien von zeitlichen Streichungen betroffen. "Ich halte dies für sehr unglücklich", schreibt Böhm und nennt mehrere Gründe. Zum einen hätten viele Kinder heutzutage deutliche Defizite in ihren psychomotorischen und psychischen Funktionen. Hier greife der Radunterricht ein. Viel mehr Kinder als früher müssten gerade im ländlichen Raum zum Teil schon in der Grundschule, vor allem aber ab der fünften Klasse zum Schulbesuch weite Strecken mit dem Rad auf sich nehmen. Der Verkehrsunterricht verschaffe diesen Kindern wichtige Kenntnisse und Erfahrungen. "Ein Polizist tritt den Kindern mit einer aus Sachkenntnis, Uniform und Position herrührenden Autorität gegenüber, die dem Verkehrsunterricht bei vielen Kindern eine lernfördernde Wirkung verleiht", so Böhm. Die Streichung oder Kürzung des Verkehrsunterrichts breche aus der Vorbereitung der Kinder auf die alltägliche Praxis in einer hochmobilen Gesellschaft ein wichtiges Element heraus."Diese Maßnahme wird mit der Überlastung der Polizei durch Einsätze wie bei Stuttgart 21 oder bei der Überwachung der aus Sicherheitsverwahrung entlassenen Straftäter und allgemein mit der hohen Beanspruchung der Polizeikräfte im Land begründet." Die Fehler der Politik dürften indes nicht auf dem Rücken völlig überlasteter Polizeibeamter, vor allem aber nicht auf dem Rücken der Kinder und ihrer Verkehrssicherheit ausgetragen werden, so Böhm.
Auszug von www.aktiv-radfahren.de 25.10.2013
Mit gutem Beispiel voran: Volker Zerbe, Sportkoordinator der Füchse Berlin und passionierter Radfahrer setzt sich Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne "Runter vom Gas" für mehr Sicherheit im herbstlichen Straßenverkehr ein - und ruft Radfahrer dazu auf, sich mit der richtigen Ausrüstung sichtbar zu machen. "Besonders an trüben Tagen, in der Dämmerung oder Nacht können Radfahrer leicht von Auto- oder Busfahrern übersehen werden. Daher mein Rat an alle Radfahrer: Macht euch immer sichtbar!", so Zerbe. "Eine Sicherheitsweste kann Leben retten", sagt auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, in dessen Haus die Kampagne angesiedelt ist. Auch Walter Eichendorf, Präsident des DVR, betont, wie wichtig die richtige Ausrüstung für Radler und auch Fußgänger im Herbst und Winter ist: "Gerade bei schlechtem Wetter helfen reflektierende und fluoreszierende Materialien, möglichst frühzeitig von anderen wahrgenommen zu werden. Gut geeignet für die Sichtbarkeit im Straßenverkehr sind Sicherheitswesten der Norm DIN EN 471 mit hochwertigen Reflexstreifen rundum."
Quelle: Bundesverkehrsministerium
Auszug von www.aktiv Radfahren.de 13.9.2013
Was für ein Licht ist denn seit dem 1. August am Fahrrad erlaubt? Das althergebrachte Dynamolicht natürlich immer noch. Zusätzlich sind jetzt alle Lampen, die bisher für Rennräder bis 11 kg straßenzugelassen waren, nun für alle Räder okay. Und was ist verboten? Alles, was bislang an Rennrädern bis 11 kg verboten war, ist immer noch verboten: z.B. Blinklichter und „Taschenlampen“, bei denen es keine Hell-Dunkel-Grenze gibt. Woran erkenne ich zugelassene Beleuchtung? Eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt muß vorliegen – die erkennt man an einer K-Nummer und einer Wellenlinie, irgendwo außen sichtbar auf dem Gehäuse des Lichts. Im § 67 Absatz 2 steht, daß die Beleuchtungsanlage „fest angebracht“ sein muß. Fällt damit Akkubeleuchtung nicht raus? Beim Erlaß des neuen Absatz 1 wurde wohl übersehen, daß die darauffolgender Absätze nicht dazu passen. Das hat das Verkehrsministerium nun bemerkt und legt „fest angebracht“ so aus, daß sich die Lampen während der Fahrt nicht lösen oder verstellen dürfen. Muß die Beleuchtungsanlage nicht eine Spannung von 6 V haben? Das gilt aber doch für die meisten Lichter nicht... Die 6 V aus § 67 Absatz 11 gelten für nicht wiederaufladbare Batterien. Wenn die Lampen von wiederaufladbaren Akkus betrieben werden, ist die Spannung egal. Ändert sich da nochmal was? Die neue Gesetzeslage birgt die ein oder andere Unklarheit. Für Sommer 2014 ist daher eine umfassende Änderungsverordnung angekündigt worden.