Verwaltungsvorschrift Juli 2012
Seit Juli 2012 gibt es die neue Verwaltungsvorschrift für die schulische Mofaausbildung. Änderungen betreffen in der Hauptsache die Prüfungsmodalitäten.
Seit Juli 2012 gibt es die neue Verwaltungsvorschrift für die schulische Mofaausbildung. Änderungen betreffen in der Hauptsache die Prüfungsmodalitäten.
Hier nochmal ein paar genaue Ausführungen des TÜV zum Ablauf der Prüfung.
Gebühren Wenn der Schüler die Prüfung nicht im ersten Anlauf schafft, so muss die Gebühr von 14,28 € beim zweiten Versuch erneut gezahlt werden. |
Um beim TÜV nachzuweisen, dass ein Schüler an einem schulischen Mofakurs teilgenommen hat, muss dort eine schriftliche Bescheinigung des Ausbilders (Mofakursleiter) vorgelegt werden.
Diese Bescheinigung steht hier als Blankoformular zum Download bereit.