Radfahrausbildung
Im 3. und 4. Schuljahr soll das richtige Verhalten als Radfahrer eingeübt werden.
Arbeitsgrundlage hierfür ist der Leitfaden zur Radfahrausbildung.
In enger Zusammenarbeit mit den Grundschulen üben die Jugendverkehrsberater der Polizei mit den Schüler das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
Neben theoretischen Kenntnissen wird zuerst im sogenannten "Schonraum" und später, wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, auch im Realverkehr geübt.
Abgeschlossen wird die Radfahrausbildung durch eine theoretische und praktische Lernkontrolle. Wenn die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen wurden, erhalten die Kinder einen sogenannten "Fahrradführerschein", der ihnen die erfolgreiche Ausbildung bescheinigt.
Die besten Schulen jeder Jugendverkehrsschule dürfen im Anschluss daran beim jährlichen Kreisentscheid antreten.