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Verkehrserziehung
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Bildungsserver > Verkehrserziehung.  > Allgemeine Informationen.  > Fußgängerausbildung

Die rechtliche Grundlage

zur Fußgängerausbildung ist die
externer LinkVerwaltungsvorschrift Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen 
vom 15. August 2017.

Unter Punkt 3.2 finden Sie dort den folgenden Text:

Im ersten Schuljahr sind mindestens 20 Unterrichtsstunden, im zweiten Schuljahr mindestens sechs Unterrichtsstunden für die Verkehrserziehung zu verwenden.

Schwerpunkt in diesen beiden Schuljahren ist die Fußgängerausbildung zu Beginn eines jeden Schuljahres, vor allem das richtige Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn an ungesicherten Stellen, an Fußgängerüberwegen und bei Lichtzeichenanlagen (z. B. Druckampeln). Dabei muss die Förderung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögens besonders berücksichtigt werden.

Die Benutzung des Schulbusses, der öffentlichen Verkehrsmittel und das Mitfahren in Personenkraftwagen muss im Unterricht behandelt und – wenn möglich – praktisch geübt werden. Dabei ist ein Schwerpunkt auf das geordnete Ein- und Aussteigen und das Verhalten während der Fahrt zu legen.

Kinder als Fußgänger im Straßenverkehr

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie denken, fühlen und handeln anders – auch im Straßenverkehr:

  • Kinder werden leicht abgelenkt und laufen dann unvermittelt los, auch auf die andere Straßenseite.
  • Bei einem sich nähernden Fahrzeug gehen Kinder davon aus, dass der Autofahrer sie sieht, weil sie das Auto ja auch sehen.
  • Kinder haben große Probleme sich vorzustellen, dass ein Fahrzeug nicht sofort anhalten kann.
  • Kinder bis etwa zehn Jahre können Geschwindigkeiten und Entfernungen von herannahenden Fahrzeugen nicht richtig einschätzen.

DownloadHier gelangen Sie zur Broschüre "Der sichere Schulweg", die viele wertvolle Tipps zum sicheren Schulweg enthält.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Hans-Joachim Apelt, PL. Letzte Änderung dieser Seite am 20. August 2019. ©1996-2022 Bildungsserver Rheinland-Pfalz